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   OLG Brandenburg, 22.04.2004 - 8 Wx 14/04   

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https://dejure.org/2004,15755
OLG Brandenburg, 22.04.2004 - 8 Wx 14/04 (https://dejure.org/2004,15755)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.04.2004 - 8 Wx 14/04 (https://dejure.org/2004,15755)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. April 2004 - 8 Wx 14/04 (https://dejure.org/2004,15755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert für Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Einräumung des Rechts zum Betrieb einer Windenergieanlage auf fremdem Grundstück ; Ermittlung des Jahreswertes der Nutzung ; Einspeisungserlös; Reingewinn; Vereinbartes Nutzungsentgelt

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    KostO § 22; ; KostO § 24; ; KostO § 24 Abs. 1 lit. a); ; KostO § 30; ; KostO § 131 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit bei der Einräumung eines Rechtes auf Betreibung einer Windenergieanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 17.12.1997 - 5 W 232/97

    Geschäftswert von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten ; Einräumung des Rechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.04.2004 - 8 Wx 14/04
    Maßgebend ist hier allein der objektive Wert, den die Dienstbarkeit für den Betreiber der Anlage hat, nicht aber die durch die Dienstbarkeit herbeigeführte Wertminderung des belasteten Grundstücks (Rohs/Wedewer, KostO, § 24, Rn. 7 a; OLG Oldenburg, NJW-RR 1998, 644; BayObLG JurBüro 2000, 94).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 213/99

    Bestimmung des Werts einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.04.2004 - 8 Wx 14/04
    Maßgebend ist hier allein der objektive Wert, den die Dienstbarkeit für den Betreiber der Anlage hat, nicht aber die durch die Dienstbarkeit herbeigeführte Wertminderung des belasteten Grundstücks (Rohs/Wedewer, KostO, § 24, Rn. 7 a; OLG Oldenburg, NJW-RR 1998, 644; BayObLG JurBüro 2000, 94).
  • OLG Rostock, 05.10.2020 - 3 W 98/20

    Berechnung des Geschäftswertes für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zum

    In derartigen Fällen richtet sich der Geschäftswert nach dem für die Überlassung zu entrichtenden Entgelt, nicht nach der Einspeisevergütung, denn diese betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer und Nutzer nicht (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.11.2014, 20 W 256/13, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.01.2015, 8 W 25/15, juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.04.2004, 8 Wx 14/04, ZNotP 2005, 76; Korintenberg/Schwarz, a.a.O., § 52, Rn. 17).
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